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Beiträge zur Muhder Sielacht

Der Beitragssatz wird jährlich festgelegt und beträgt zur Zeit 13,00 € je ha.

Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) schreibt vor, dass ein Mindestbeitrag in Höhe des ha-Satzes gehoben werden muss; der Mindestbeitrag beträgt somit 13,00 €.

Außerdem werden für Flächen je nach Grad der Versiegelung Erschwernisbeiträge gehoben.

Was sind Erschwernisbeiträge und für welche Flächen werden sie gehoben?


Erschwernisbeiträge sind zusätzliche Beiträge für versiegelte Flächen. Sie richten sich nach dem Grad der Versiegelung. Nachstehend einige Beispiele:
  • Für folgende leicht versiegelte Flächen wird ein Erschwernisbeitrag in Höhe des 1-fachen Hektarsatzes berechnet:
    Sportanlagen, Campingplätze, Grünanlagen, Grünflächen, Spielplätze, Bolzplätze, Friedhöfe, Gartenland

  • Für folgende mitteldicht versiegelte Flächen wird ein Erschwernisbeitrag in Höhe des 2,5-fachen Hektarsatzes berechnet:
    Straßen, Wege, Betriebsflächen Entsorgungsanlagen, Flächen des Bahnverkehrs, Verkehrsbegleitflächen des Bahnverkehrs

  • Für folgende stärker versiegelte Flächen wird ein Erschwernisbeitrag in Höhe des 4-fachen Hektarsatzes berechnet:
    Wohnbauflächen, Flächen Handel und Dienstleistung, Flächen Industrie und Gewerbe, Gebäude- und Freiflächen Land- und Forstwirtschaft, Gebäude- und Freiflächen Versorgungsanlagen, Gebäude- und Freiflächen Sport, Freizeit und Erholung
Ausschlaggebend für die Berechnung ist die Kennzeichnung der Grundstücke im Liegenschaftskataster.

Eine ausführliche Darstellung entnehmen Sie bitte der Anlage zu § 32 Abs. 3 der Satzung.
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